08.01.01 (Bayern) Bedienen von Maschinen und Anlagen 2
- Laufende Nr
- 459
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.01
- SYS_3
- 08.01.01
- SYS_4
- 08.01.01
- ORGEINHEIT
- Bearbeitung
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Produktion Maschinen/Anlagen
- ERAAA
- Bedienen von Maschinen und Anlagen 2
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 3
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Eingerichtete, schwierig zu bedienende Bearbeitungsmaschine/n (z. B. mehrachsig und/oder mehrspindlig) und Anlage/n in der Serienfertigung bedienen, mit Teilen und /oder Materialien beschicken bzw. bestücken. Maschinenlauf auslösen und überwachen. Bei Störfällen Maschinenlauf unterbrechen. Korrektur bei Maßabweichungen, Bezugspunkte anfahren. Ablaufstörungen an Maschine/n und Anlage/n beheben bzw. beheben lassen. Wechsel vorbereiteter bzw. voreingestellter Werkzeuge (z.B. Dreh- und/oder Fräswerkzeuge) nach Vorgabe. Bezugspunkte anfahren. Prüfen von Teilen (Ja/Nein – Entscheidung, z.B. Maßhaltigkeit und Vollständigkeit) mit prozessüblichen Messmitteln. Teile nach Unterlagen (z.B. Prüfplan) kontrollieren und Messergebnisse dokumentieren. Fehlerhafte Teile aussortieren. Wartungs- und Reinigungsarbeiten (z.B. Schmierstoffe nachfüllen, Schmierstellen reinigen) nach Vorgaben durchführen.
BBG
Das schwierige Bedienen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen verbunden mit dem Wechsel von vorbereiteten Werkzeugen (auch verschiedenartigen), dem sachgerechten Prüfen und Korrigieren bei Maßabweichungen (incl. Anfahren von Bezugspunkten), das Beheben auftretender Störungen, der Umgang mit Fertigungsunterlagen (z.B. Prüfplänen), sowie die Durchführung von Wartungsaufgaben nach Vorgaben erfordern ein Anlernen entsprechend den Anforderungen der EG 3 (Zeit von etwa 6 Wochen).